Die Schweizerische Gesellschaft für Mikroernährung (SGM) ist ein Fachverband für berufliche Fort- und Weiterbildung, der auf die Gesundheitsberufe spezialisiert ist. Sein Geschäftssitz ist: Route des Acacias 45B, 1227 Les Acacias, Genf. Die Schweizerische Gesellschaft für Mikroernährung konzipiert und entwickelt alleine oder in Zusammenarbeit mit Partnern eine Reihe von Aus- und Fortbildungsprogrammen und stellt diese innerhalb der Schweiz bereit.
In den folgenden Abschnitten sind die nachfolgend aufgeführten Begriffe wie folgt definiert:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die umfassenden Schulungsleistungen, welche von der SGM für die Rechnung eines Kunden bereitgestellt werden. Mit seiner Anmeldung oder Bestellung erklärt der Kunde sich vollständig und uneingeschränkt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Verhältnis zu jedem anderen Dokument des Kunden, und insbesondere zu allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, vorrangig.
Alle Preise sind in Schweizer Franken ausgewiesen. Die Zahlung des Preises für den Lehrgang ist vor Beginn des Lehrgangs, bei der Anmeldung, als Gesamtzahlung, ohne Ermässigung, an die SGM zu leisten.
Die SGM hat das Recht, die Zahlung auf dem Prozesswege auf Kosten des Kunden einzufordern, ungeachtet jeglichen anderweitigen Schadenersatzes und anderweitiger Verzugszinsen, auf welche der Verband einen etwaigen Anspruch haben könnte.
Bei aussergewöhnlichen Umständen kann die Zahlung gestaffelt werden. In jedem Fall müssen die entsprechenden Modalitäten in dem Fall vor Beginn des Lehrgangs formal festgelegt worden sein.
Absage und Ersatz eines Teilnehmers
Im Falle einer Absage, die der SGM vom Kunden mindestens sieben (14) Tage vor Beginn des Kurses mitgeteilt wird, bietet die SGM dem Kunden die Möglichkeit an:
Jedes angefangene Modul ist komplett zu bezahlen und wird dem Kunden von der SGM in Rechnung gestellt. Im Falle der Abwesenheit, Unterbrechung oder Stornierung unterscheidet die SGM bei der Fakturierung zwischen dem Preis für die tatsächlich vom Teilnehmer absolvierten Schulungstage und den aufgrund der Abwesenheiten oder der Unterbrechung des Lehrgangs fälligen Beträgen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die aufgrunddessen vom Kunden zahlbaren Beträge vom Kunden nicht auf dessen Pflicht zur Teilnahme an kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung angerechnet werden können.
Unter dieser Annahme ist der Kunde verpflichtet, die eventuell zu seinen Lasten fallenden Beträge direkt an die SGM zu zahlen.
Andererseits behält die SGM sich im Falle einer Stornierung des Lehrgangs durch den Kunden das Recht vor, dem Kunden die wie folgt berechneten Stornogebühren in Rechnung zu stellen:
Für jegliche Anfrage nach Informationen oder einen Antrag auf Genehmigung kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Stornierung, Abwesenheit oder Unterbrechung der Abschlussprüfung
Am Ende des kompletten Lehrgangs (5 Module) kann der Teilnehmer an der Abschlussprüfung teilnehmen (keine Pflicht). Die Abschlussprüfung kann nur einmal absolviert werden. Die Bearbeitungsgebühr von 200 CHF ist in den Pauschalpreisen für die Lehrgänge inbegriffen. Falls der Teilnehmer sich entscheidet, nicht an der Prüfung teilzunehmen, muss er die SGM spätestens nach dem letzten Modul seines Lehrgangs über seine Entscheidung informieren.
Sobald der Teilnehmer die Prüfung online erhalten hat, gilt dies als daran „teilgenommen". Die im Lesezugriff geöffnete, unterbrochene oder abgebrochene Prüfung (in Multiple-Choice-Format) gilt als daran „teilgenommen". Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, im Falle einer Stornierung oder Nicht-Teilnahme an der darauffolgenden Prüfungsrunde teilzunehmen, nachdem er den Multiple-Choice-Fragebogen erhalten hat. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 200 CHF. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit zur einmaligen Teilnahme an der Nachholprüfung. Im Allgemeinen muss die Teilnahme an der Abschlussprüfung spätestens am Ende des Lehrgangs bzw. spätestens bei der Prüfungsrunde danach erfolgen.
Sofern auf dem Informationsblatt über den Kurs oder Lehrgang und in der Einladung nicht anders angegeben, beträgt die tägliche Dauer der Unterrichtszeit sieben Stunden.
Für die Lehrgänge sind die Veranstaltungsorte, die Anschrift und die Unterrichtszeiten auf der Einladung angegeben. Falls in der Einladung nicht anders angegeben, finden die Kurse bzw. Lehrgänge jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt, mit einer Pause in der Mitte eines jeden Halbtags.
Um die bestmöglichen Lernbedingungen zu begünstigen, ist die Teilnehmerzahl bei jedem Kurs oder Lehrgang auf 120, und bei Halbtagskursen auf 50, beschränkt. Diese Teilnehmerzahlen werden für jeden Kurs oder Lehrgang je nach den Zielen und Lernmethoden bestimmt.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge berücksichtigt wie sie eintreffen. Sobald die festgelegte Teilnehmerzahl erreicht ist, werden die Anmeldungen geschlossen. Dann kann die SGM dem Teilnehmer die Teilnahme an einem neuen Lehrgang anbieten oder ihn auf eine Warteliste setzen.
Falls die Teilnehmerzahl nicht ausreichend ist, um den ordnungsgemässen Verlauf eines Lehrgangs zu gewährleisten, behält die SGM sich das Recht vor, den Lehrgang spätestens eine Woche vor dem geplanten Datum des Beginns und ohne Entschädigungen zu vertagen.
Der Mitgliederbereich ist ausschliesslich den Mitgliedern des Verbands zugänglich. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 40 CHF.- pro Jahr und ist gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres. Die Verlängerung beträgt 20 CHF.- pro Jahr.
Die Mitgliedschaft bietet den Vorteil des bevorzugten Zugriffs auf unseren Mitglieder-Bereich. Darüber hinaus erhalten Mitglieder eine 5%-ige Ermässigung auf jeden Kurs oder Lehrgang.
Nach dem Ende des Lehrgangs stellt die SGM eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Lehrgang für den Teilnehmer aus. Eine Anwesenheitsbescheinigung für jeden Teilnehmer kann dem Kunden auf dessen Wunsch bereitgestellt werden.
Im Rahmen ihrer Leistungen zur Fort- und Weiterbildung unterliegt die SGM gegenüber ihren Kunden bzw. Teilnehmern einer Verpflichtung zur Erbringung einer Dienstleistung und nicht einer Erfolgspflicht.
Die SGM kann im Falle einer Nichterfüllung ihrer Pflichten infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses oder eines Ereignisses von höherer Gewalt nicht gegenüber ihren Kunden bzw. Teilnehmern haftbar gemacht werden. Hier gelten als unvorhergesehene Ereignisse oder Fälle von höherer Gewalt, ausser denjenigen, die üblicherweise durch die Rechtsprechung anerkannt werden: die Krankheit oder der Unfall eines Dozenten oder Lehrbeauftragten, Streiks oder Arbeitskampfmassnahmen ausserhalb der SGM, Naturkatastrophen, Brände, Unterbrechungen der Telekommunikationssysteme, der Energieversorgung oder der Verkehrsmittel jedweder Art bzw. jeglicher andere Umstand, der jenseits der angemessenen Kontrolle der SGM liegt. Dennoch setzt die SGM alle angemessenen Bemühungen ein, um das Datum des Lehrgangs zu verschieben und sie behält sich das Recht vor, den Kurs oder Lehrgang zu annullieren, sofern die Bedingungen dafür nicht gegeben sind.
Alle von der SGM verwendeten bzw. den Teilnehmern ausgehändigten Präsentationsblätter, Inhalte und Lehrmaterialien für die Bereitstellung der Kurse, gleich in welcher Form (Papier, elektronisch, digital, mündlich usw.) stellen Originalwerke dar, die als solche durch geistige Schutzrechte und Urheberrechte geschützt sind.
Aufgrunddessen sind dem Kunden und dem Teilnehmer jegliche Verwendung, Übermittlung, Vervielfältigung, Verwertung oder Umwandlung dieser Dokumente, ob ganz oder teilweise, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der SGM untersagt. Dieses Verbot bezieht sich insbesondere auf jegliche Verwendung durch den Kunden und den Teilnehmer im Hinblick auf die Organisation oder Anleitung von Schulungskursen.
Die Inhalte der Programme, so wie sie auf den Präsentationsblättern der Kurse und Lehrgänge beschrieben sind, dienen lediglich als Anhaltspunkte. Der Referent oder Lehrbeauftragte behält sich das Recht vor, sie je nach den aktuellen Entwicklungen, dem Niveau der Teilnehmer oder der Dynamik der Gruppe entsprechend anzupassen.
Die SGM, der Kunde und der Teilnehmer sind verpflichtet, die Dokumente und die Informationen, zu welchen sie im Laufe der Bereitstellung des Lehrgangs oder im Rahmen eines Austauschs im Vorfeld der Anmeldung Zugang erlangen könnten, vertraulich zu behandeln.
Die SGM verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Informationen, einschliesslich der Informationen über die Teilnehmer, an keine anderen Dritten als die Partner, mit denen die Lehrgänge organisiert werden, weiterzugeben.
Der Kunde erklärt sich hingegen damit einverstanden, von der SGM als Kunde ihrer Lehrgänge zitiert zu werden. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde der SGM seine Erlaubnis, seinen Namen sowie eine objektive Beschreibung der Art der Leistungen in ihren Referenzlisten und Angeboten für potenzielle Neukunden und bestehende Kundschaft, Unterhaltungen mit Dritten, Geschäftsberichten sowie im Falle von gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen oder Bilanzierungsvorschriften, aufgrund der dies ggf. erforderlich wäre, zu erwähnen.
Die SGM ist verpflichtet, die Daten im Zusammenhang mit dem Werdegang und der Bewertung der erworbenen Kenntnisse des Teilnehmers für einen Zeitraum aufzubewahren, der die notwendige Dauer für die Bewertung der Ausbildung nicht überschreitet.
Schliesslich ist die SGM verpflichtet, nach dem Ende der Übungen jegliche Bildaufnahme zu löschen, welche dabei eventuell durch jedwede Videomethode bei praktischen Arbeiten oder Simulationen im Laufe des Lehrgangs angefertigt worden ist.
Im Falle jeglicher Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer, dem Kunden und der SGM im Zusammenhang mit der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Erfüllung des Vertrags ist eine gütliche Lösung anzustreben. In Ermangelung dessen kann der Streit nur durch eine zuständige Behörde beigelegt werden.
Letzter Stand am 04/10/2021.